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In drei einfachen Schritten zu Ihrer Förderung
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Wählen Sie das Gewerk aus, für welches Sie eine BEG-Förderung erhalten möchten. Wir benötigen Angaben zum Objekt, zur geplanten Maßnahme und das Angebot Ihres jeweiligen Fachbetriebs. Wir prüfen Ihre Eingaben auf Förderfähigkeit und kommen bei Rückfragen ggf. auf Sie zu.
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Für eine Antragstellung benötigen wir von Ihnen zwingend eine Vollmacht. Diese stellen wir Ihnen online zur Unterschrift zur Verfügung. Mit Erhalt der Vollmacht stellen wir Ihren Förderantrag und senden Ihnen im Anschluss die Antragsunterlagen zur Prüfung zu. Wichtig: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die jeweilige Baumaßnahme noch nicht beauftragt worden sein!
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Nach Durchführung Ihrer Maßnahme benötigen wir von Ihnen die Maßnahme betreffende Dokumente. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir von Ihnen brauchen.
Mit vollständiger Vorlage dieser Dokumente, können wir die Prüfung zur Bestätigung der Maßnahme beim BAFA vornehmen.
Sie erhalten in den nächsten Minuten eine Bestätigung per Mail. Wir werden uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sehr freundliche und umfassende Beratung. Einfach rundum ein sehr guter Service. Definitiv empfehlenswert.
Sehr zufrieden und falls nochmal notwendig, gerne wieder. Problemlose schnelle Abwicklung, zu fairem Preis. Vielen Dank.
Super Beratung und Hilfe beim Projekteinstieg. Sehr freundlich und professionell. Ich habe mich sehr wohl gefühlt
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BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die BEG ist eine Maßnahme, mit der unter anderem die Klimaziele für 2030 erreicht werden sollen. Die Reduzierung des CO2-Ausstoßes ist dabei ein Teilziel des mit der EU vereinbarten Pakets. Entwickelt wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude vom Klimakabinett der Bundesregierung – respektive dem „Kabinettausschuss Klimaschutz“. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, sagte zu dem neuen Angebot, welches beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden kann, folgendes:
„Die Art wie wir wohnen und bauen wirkt sich unmittelbar auf das Klima aus. Wenn wir unsere ambitionierten Klimaziele erreichen wollen, müssen wir auch im Gebäudebereich ansetzen. Dazu haben wir im Klimakabinett ein umfassendes Maßnahmenbündel vereinbart. Im Mittelpunkt steht die Förderung der energetischen Gebäudesanierung: Wir wollen denjenigen unter die Arme greifen, die ihr Haus oder ihre Wohnung klimafreundlich sanieren wollen. Dazu wird es deutlich spürbare Anreize für Investitionen geben. Wichtig ist und bleibt dabei: Wohnen muss bezahlbar bleiben.“ (Quelle: BMI)
Mit der neuen BEG wird die KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude und Gebäudesanierungen nicht ersetzt, sondern ergänzt. Neben privaten Bauherren werden damit Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Immobilieneigentümer und Vermieter angesprochen. Das Ziel ist, auch mit dem Gebäude wirtschaftlich nicht so erfolgreichen Personen und Unternehmen eine energetische Sanierung zu ermöglichen – oder sie zumindest dabei zu unterstützten. Die zum Beispiel beim Eigentümerwechsel oder auch für den Sanierungsfahrplan aufkommenden Kosten für die Beratung werden durch bestehende Programme übernommen.
Die BEG-Förderung wird in drei Teilprogrammen, jeweils in einer Zuschussvariante oder einer Kreditvariante, angeboten. Mit den Programmen werden Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden (BEG WG) bzw. Nichtwohngebäuden (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM) gefördert.
Seit dem 01.01.2021 ist die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen, kurz im Programm BEG EM möglich. Dabei werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung und die Fachplanung gefördert.
Die weiteren Programme im Bereich Nichtwohngebäude (BEG NWG), der Bereich Vollsanierung sowie Neubau (BEG WG) und die Förderung der Einzelmaßnahme (BEG EM) sind in der Kreditvariante für den Sommer 2021 angessetzt.
Mit dem Programm BEG EM werden ab dem 01.01.2021 folgende Baumaßnahmen mit folgenden Zuschüssen gefördert.
BEG-Förderung der einzelnen Baumaßnahmen
Maßnahmen an der Gebäudehülle (Außenwanddämmung, Dachflächendämmung, Fensteraustausch): 20%
Erneuerbare Energien für Heizungen (bspw. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen): 20 bis 45%
Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung): 20%
Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen): 20%
Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme: 50%
Es werden auch die maximalen Höhen der förderfähigen Kosten in jedem Teilprogramm festgelegt und im Vergleich zu den Einzelmaßnahmen der KfW erhöht. Nun können im Teilprogramm der BEG- Einzelmaßnahmen (BEG EM) für ein Wohngebäude 60.000 Euro pro Wohneinheit als förderfähige Kosten angesetzt werden.
Im Teilprogramm der Nichtwohngebäude (BEG NWG) ist diese bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche mit einer maximalen Förderkostenhöhe von 15 Millionen Euro niedergeschrieben.
Bei Komplettsanierungen oder bei der Errichtung von Neubauten erhöhen sich die maximale förderfähigen Kosten auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Besonders interessant ist die Kombination einer energetische Sanierungsmaßnahme im Programm BEG EM mit dem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Der entsprechende Fördersatz wird um 5% für diese Maßnahme erhöht. In der BEG Förderung wird dies als iSFP-Bonus bezeichnet.
Beantragen Sie jetzt Ihre BEG-Förderung! Wir als Energieeffizienz-Experten können Ihnen bei der Beantragung folgender Leistungen zur Seite stehen:
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und / oder
Anlagentechnik (Außer Heizung)
sowie bei Anträgen, in denen mehrere Wärmeerzeuger kombiniert werden
Das ist neu bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG-Förderung bündelt nicht nur die Angebote von KfW und BAFA, sondern vereinfacht auch die Beantragung. So soll das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung noch schneller umgesetzt werden können. Zu den Verbesserungen und Vereinfachungen gehören unter anderem die folgenden Punkte:
Die Energieberatung mit anschließendem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sowie die Baubegleitung werden mit 50% der Kosten bis max. 5.000 Euro gefördert
Die Fördermittelbeantragung kann auf einen Antrag bei nur einer Stelle (BAFA oder KfW) reduziert werden, was Bürokratie abbaut
Bei bestehendem Sanierungsfahrplan gibt es +5% Zuschuss als iSFP-Bonus für die energetische Sanierung und Einzelmaßnahmen
Weitere +5% Förderung gibt es, wenn nach der energetischen Sanierung erneuerbare Energie nutzt
Für Zuschuss- und Kredit-Angebote der Sanierung wird die Effizienzhausstufe EH 40 eingeführt; dafür entfällt am anderen Ende das Effizienzhaus EH 115
Aber auch für den Neubau gibt es verbesserte Maßnahmen. So werden neu gebaute Effizienzhäuser mit Nachhaltigkeitszertifizierung in sogenannte NH-Klassen eingeteilt und gefördert. Ein Beispiel dafür wäre die Bezeichnung Effizienzhaus 40 NH. Ebenfalls gefördert werden Maßnahmen zur Digitalisierung, wenn diese der Optimierung des Energieverbrauchs dient. Das große Ziel ist also: Energie sparen und effizient nutzen, um den Verbrauch einzudämmen. Dafür gibt es seit Januar 2021 bessere Anreize in Form staatlicher Fördermittel.
Teilprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzt sich aus drei Teilprogrammen zusammen. Aus diesen gehen die einzelnen Varianten für die Zuschuss- und Kredit-Berechnung sowie für deren Vergabe hervor. Bei den Programmen handelt es sich um die folgenden:
1. Wohngebäude (BEG WG)
2. Nichtwohngebäude (BEG NWG)
3. Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Programm 1 und 2 enthalten Förderungen für den Bau oder die komplette Sanierung einer Immobilie. Dabei wird hauptsächlich unterschieden, ob es sich um ein Wohngebäude oder um ein Nichtwohngebäude handelt. Das dritte Programm bezieht sich auf einzelne Maßnahmen aus dem iSFP, die zur Energie-Sanierung dienen. Dabei kann es sich um die Dämmung von Außenwänden, Dach und Keller handeln, um den Austausch der Fenster, um den Austausch der Heizung, den Einbau von Wärmepumpe, Photovoltaik oder Solarthermie, etc.
Zuschuss von 20 bis 50% für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Für einzelne Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Energie, Wärme, Lüftung und Haustechnik gibt es 20% BEG-Förderung. Für erneuerbare Energien können sogar bis zu 45% BEG-Zuschuss erreicht werden. Hinzu kommt bei einem bestehenden Sanierungsfahrplan der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten. Mit diesem ergeben sich also bis zu 50% auf einzelne Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung. In der folgenden Tabelle finden Sie die passende Übersicht.
20%
20%
20 bis 45%
20%
+5% = 25%
+5% = 25%
+5% = 20 bis 50%
+5% = 25%
„BEG WG“-Zuschüsse für neue Immobilien
Für Neubauten gibt es die Möglichkeit, sie als Effizienzhaus, Effizienzhaus mit erneuerbaren Energien (EE) und Effizienzhaus mit Nachhaltigkeitszertifizierung (NH) zu errichten. Dabei werden der Bau sowie auch der Kauf neuer Immobilien mit diesen Qualitätsmerkmalen gefördert. Einteilen lassen sie sich in Effizienzhäuser 55, 55 EE und 55 NH bzw. Effizienzhäuser 40, 40 EE und 40 NH. Zudem gibt es die Stufe „40 Plus“, für die neben der Wärmeenergie auch der elektrische Strom eine Rolle spielt. Werden dafür z. B. eine Photovoltaikanlage (Solaranlage) sowie ein Stromspeicher verbaut, gibt eine Förderung für die Eigenstromversorgung.
Der Vorteil der EE-, NH- und Plus-Klassen ist also eine höhere Förderfähigkeit. Während ein regulärer Effizienzhaus-Neubau der aufgezeigten Klassen eine BEG-Förderung für Kosten bis zu 120.000 Euro (pro Wohneinheit) bekommen kann, sind es bei den Sonderklassen bis zu 150.000 Euro. Zudem steigen hier die Zuschüsse für Fachplanung und Baubegleitung auf das Doppelte. Pro Zuwendungsbescheinigung und Jahr werden also 10.000 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus möglich; bei einem Mehrfamilienhaus sind es bis zu 4.000 Euro pro Wohneinheit und insgesamt maximal 40.000 Euro.
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